Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab: Januar 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Käufer:in (nachfolgend „Kunde" bzw. „Sie") und dem Kulturverein Perfectdance (nachfolgend „Veranstalter" bzw. „wir") beim Kauf von Tickets für Veranstaltungen von Tipsy Tuesday.

1. Vertragspartner & Geltungsbereich

Veranstalter und Vertragspartner:
Kulturverein Perfectdance
E-Mail: team@tipsytuesday.at

Diese AGB gelten für alle Ticketkäufe über die Website www.tipsytuesday.at sowie für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen. Mit dem Kauf eines Tickets akzeptieren Sie diese Bedingungen in vollem Umfang.

2. Vertragsabschluss & Ticketkauf

Der Vertrag kommt durch Ihre Bestellung und unsere Bestätigung (Zusendung des Tickets per E-Mail) zustande. Die Präsentation der Tickets auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.

Ablauf:
1. Sie wählen ein Ticket aus und geben Ihre Daten ein.
2. Sie werden zur Zahlung weitergeleitet (Stripe Checkout).
3. Nach erfolgreicher Zahlung erhalten Sie eine Bestellbestätigung und Ihr Ticket per E-Mail.

Alle Preise verstehen sich in Euro (€). Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Es gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen von Stripe.

3. Widerrufsrecht & Stornierung

Ausschluss des Widerrufsrechts:
Gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) besteht bei Tickets für Veranstaltungen mit festgelegtem Termin kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Keine Rückerstattung:
Gekaufte Tickets sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Eine Stornierung oder Rückgabe ist nur in begründeten Ausnahmefällen nach Ermessen des Veranstalters möglich. Kontaktieren Sie uns dazu unter team@tipsytuesday.at.

Übertragung:
Tickets sind personalisiert. Eine Übertragung auf Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters gestattet.

4. Zutrittsvoraussetzungen

Mindestalter:
Der Zutritt zu unseren Veranstaltungen ist nur Personen ab 18 Jahren gestattet. Am Einlass ist ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vorzuzeigen.

Hausrecht:
Der Veranstalter bzw. die Location behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern oder des Geländes zu verweisen, insbesondere bei:

In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

Sicherheitskontrollen:
Am Einlass können Personen- und Taschenkontrollen durchgeführt werden. Gefährliche Gegenstände, Waffen, Drogen und verbotene Substanzen sind nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Ausschluss ohne Erstattung.

5. Änderungen & Ausfall der Veranstaltung

Programmänderungen:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm (z.B. DJs, Acts, Zeitplan) aus wichtigem Grund zu ändern. Dies berechtigt nicht zur Stornierung oder Rückerstattung.

Verlegung:
Bei Verlegung der Veranstaltung auf einen neuen Termin behält Ihr Ticket seine Gültigkeit für den neuen Termin. Sollten Sie am Ersatztermin nicht teilnehmen können, kontaktieren Sie uns für eine individuelle Lösung.

Ausfall:
Falls die Veranstaltung ersatzlos ausfällt, erhalten Sie den Ticketpreis zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche (z.B. Reisekosten, Unterkunft) sind ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

6. Haftung

Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Ausschluss:
Keine Haftung besteht insbesondere für:

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

7. Datenschutz

Ihre personenbezogenen Daten (Name, E-Mail, Telefonnummer) werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Ticketzustellung verwendet. Es gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).

8. Foto- & Videoaufnahmen

Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations- und Marketingzwecken (z.B. Social Media, Website) angefertigt werden.

Mit dem Erwerb des Tickets erklären Sie sich damit einverstanden, dass solche Aufnahmen gemacht und veröffentlicht werden können. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sein, melden Sie sich bitte unter team@tipsytuesday.at.

9. Schlussbestimmungen

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anwendbares Recht:
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand:
Für Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig, sofern Sie Unternehmer sind. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

10. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB oder Ihrem Ticketkauf kontaktieren Sie uns gerne:

Kulturverein Perfectdance
E-Mail: team@tipsytuesday.at

Bestimmungen für Lizenznehmer (License Owner)

Die folgenden Bestimmungen gelten zusätzlich für Lizenznehmer (Operatoren) von Tipsy Tuesday Stadtlizenzen. Mit dem Erwerb einer Lizenz akzeptieren Sie diese Bedingungen in vollem Umfang.

§1 Vertragsgegenstand & Systemlizenz

Der Kulturverein Perfectdance (nachfolgend "Lizenzgeber") ist alleiniger Inhaber der Marken "Tipsy Tuesday" und "Tipsy XXL" sowie des zugrunde liegenden Systems, einschließlich:

  • Marke, Name, Logo, Corporate Identity
  • Event- und Ablaufkonzepte
  • Software, Tools, Ticketing- & CRM-Systeme
  • Datenstrukturen, Prozesse, Strategien
  • Inhalte, Medien, Know-how und Weiterentwicklungen

Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein zeitlich befristetes, widerrufbares, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, die Events "Tipsy Tuesday" (ausschließlich dienstags) und "Tipsy XXL" (Sonderformate) in der lizenzierten Stadt operativ durchzuführen.

Der Lizenznehmer erwirbt keine Eigentums-, Mitbestimmungs- oder Beteiligungsrechte an der Marke, dem System oder dessen Weiterentwicklungen.

§2 Rollenverständnis

Der Lizenzgeber ist alleiniger Marken-, System- und Strategieinhaber.

Der Lizenznehmer ist operativer Ausführender ("Operator").

Dieser Vertrag begründet keine Gesellschaft, keine Partnerschaft, kein Joint Venture und keine wirtschaftliche Mitunternehmerschaft.

§3 Gebiet & Standort

Der Lizenznehmer erhält das Recht zur Durchführung der regulären wöchentlichen Events ausschließlich in der lizenzierten Stadt, an einem vom Lizenzgeber genehmigten Standort.

Ein Standortwechsel bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.

Der Gebietsschutz bezieht sich ausschließlich auf reguläre wöchentliche Events des Lizenznehmers. Der Lizenzgeber bleibt berechtigt, im selben Gebiet Sonderformate, Pop-ups, Kooperationen, eigene Events und neue Konzepte selbst oder mit Dritten umzusetzen.

§4 Vertragsdauer

Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 12 Monaten ab dem Datum der Unterzeichnung geschlossen.

Eine Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate ist möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Lizenzgebers.

Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.

§5 Lizenzgebühren

Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer jährlichen Lizenzgebühr, die sich nach der Einwohnerzahl der lizenzierten Stadt richtet:

  • Städte unter 500.000 Einwohner: €3.000 pro Jahr
  • Städte 500.000 - 2.000.000 Einwohner: €6.000 pro Jahr
  • Städte über 2.000.000 Einwohner: €10.000 pro Jahr

Die Lizenzgebühr ist im Voraus zahlbar, erstmals fällig zum Datum der Vertragsunterzeichnung.

Zusätzlich fällt eine Plattformgebühr von 10% auf alle Ticketverkäufe an. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, individuelle Gebühren mit dem Lizenznehmer zu vereinbaren, die von den oben genannten Standardgebühren abweichen können.

Bei Sonderformaten (insbesondere Tipsy XXL), Großveranstaltungen oder außergewöhnlich hohem wirtschaftlichem Erfolg ist der Lizenzgeber berechtigt, weitere zusätzliche Lizenzgebühren oder Beteiligungen festzulegen.

§6 Mindestleistung

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, pro Vertragsjahr mindestens 10 Events durchzuführen.

Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, ist der Lizenzgeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Dies stellt einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung durch den Lizenzgeber dar und löst die Zahlungspflicht der vollen jährlichen Mindestgebühr aus.

§7 Operative Durchführung & Weisungsrecht

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle Events strikt nach den Marken-, Qualitäts-, Design- und Organisationsvorgaben des Lizenzgebers durchzuführen.

Der Lizenzgeber ist berechtigt:

  • Vorgaben jederzeit anzupassen
  • Events angekündigt oder unangekündigt zu kontrollieren
  • Bei Gefährdung der Marke sofort einzugreifen
  • Operative Rechte teilweise oder vollständig zu entziehen

§8 Software- & Systempflicht

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, sämtliche vom Lizenzgeber vorgegebenen Software-, Ticketing-, CRM- und Eventmanagement-Systeme zu nutzen.

Sobald der Lizenzgeber eine eigene Softwarelösung zur Verfügung stellt, ist diese verpflichtend und ausschließlich zu verwenden, sofern der Lizenzgeber dies verlangt.

Der Lizenzgeber ist berechtigt, alternative Systeme zu untersagen.

§9 Marken-, IP- & Medienrechte

Alle im Rahmen der Events entstehenden Inhalte stehen ausschließlich dem Lizenzgeber zu:

  • Inhalte
  • Fotos
  • Videos
  • Grafiken
  • Social-Media-Kanäle
  • Rohdaten
  • Accounts
  • Zugangsdaten

Der Lizenznehmer überträgt dem Lizenzgeber hiermit sämtliche Rechte an den erstellten Inhalten, Social-Media-Kanälen und Daten.

Nach Vertragsende sind:

  • Sämtliche Nutzungen unverzüglich einzustellen
  • Alle Zugänge zu übergeben
  • Alle Daten vollständig herauszugeben

Bei Verstoß wird eine sofort fällige Vertragsstrafe von EUR 10.000,- netto vereinbart.

§10 Qualitätssicherung & Kontrollen

Der Lizenzgeber ist berechtigt, jederzeit Qualitätskontrollen durchzuführen.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur vollständigen Kooperation.

Bei Verstößen kann der Lizenzgeber:

  • Nachbesserungen verlangen
  • Verwarnungen aussprechen
  • Schulungen anordnen
  • Den Vertrag fristlos kündigen

§11 Haftung & Freistellung

Der Lizenznehmer haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder Beauftragten entstehen.

Er verpflichtet sich, den Lizenzgeber vollständig schad- und klaglos zu halten.

Eine ausreichende Haftpflichtversicherung ist verpflichtend.

§12 Wettbewerbsverbot

Während der Vertragslaufzeit sowie 12 Monate nach Vertragsende ist es dem Lizenznehmer untersagt:

  • Ähnliche oder konkurrierende Eventformate zu betreiben
  • Direkte oder indirekte Dienstag-Events zu veranstalten
  • Über Dritte organisierte Konkurrenzprojekte zu betreiben oder zu unterstützen

§13 Kündigung

Der Vertrag kann:

  • Einvernehmlich
  • Oder aus wichtigem Grund fristlos

gekündigt werden.

Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Vertragsverstöße
  • Zahlungsverzug
  • Ruf- oder Markenschädigung
  • IP-Verletzungen
  • Wettbewerbsverstöße

Im Kündigungsfall verfallen sämtliche zukünftigen Nutzungs-, Umsatz- oder Beteiligungsansprüche des Lizenznehmers.

Im Falle einer Kündigung – gleich aus welchem Grund – bleibt der Lizenznehmer verpflichtet, die jährliche Lizenzgebühr anteilig für das laufende Vertragsjahr zu zahlen.

§14 Geheimhaltung

Alle Informationen, Inhalte, Strategien, Systeme und Vertragsinhalte sind streng vertraulich.

Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von EUR 50.000,- vereinbart.

§15 Lizenzübertragung

Lizenzen können über die Plattform zum Verkauf angeboten werden. Der Käufer zahlt den vereinbarten Verkaufspreis plus eine Plattformgebühr von 10%.

Die Übertragung bedarf der Zustimmung des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, potenzielle Käufer abzulehnen.

§16 Schlussbestimmungen für Lizenznehmer

Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand: Wien.

Änderungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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